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Bettenforum

26.05.2008

Hallo Herr Klobeck, nachdem ich nun durchgelegene Matratze vor Ablauf der Garatiezeit von 2 Jahren reklamiert habe, wurde mir nun nach Besichtigung der Matratze ein Austausch zugesagt. Jedoch nur unter der Bedingung, daß der Kaufpreis der durchgelegenen Matratze auf eine neue angerechnet wird! Wir kauften damals die Matratze zu einem Aktionspreis, jetzt müssen wir zum regulären Preis mitsamt zwischenzeitlicher Preissteigerungen einkaufen. Ich bekomme auch mein Geld nicht zurück, sondern muß dort wieder einkaufen.

Guten Tag ! Lesen Sie sich mal die AGB´s oder die Garantiebestimmungen der Firma durch, ob das so geschrieben steht. Ich hätte noch weitere Fragen: Wieviel hat die Matratze gekostet ? In welchem Geschäft haben Sie die Matratze gekauft ?. mfg

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