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Bettenforum

30.04.2008

Hallo Herr Klobeck, wir haben uns vor noch nicht ganz 2 Jahren bei der mfa-ag 2 Schaumstoffmatratzen a 120 x 220 mit Lattenrosten für unser Bett gekauft. Nun liege ich in einer Kuhle. Welchr Rechte habe ich bei meiner Reklamation? Kann ich nur die eine Matratze reklamieren oder beide mitsamt Lattenrost? Habe ich ein Recht auf Geld-zurück? Ich würde nach den schlechten Erfahrungen mit dieser Schaumstoffmatratze gerne bei Ihnen eine Federkernmatratze kaufen. Mit freundlichen Grüßen, Ch.

Guten Tag ! Reklamieren Sie die Matratzen auf jeden Fall so schnell wie möglich. Schauen Sie auch mal auf der Homepage oder in der Filiale bezüglich der Garantiebedingungen nach. Ich kenne die AGB´s nicht. Nach zwei Jahren müssten Sie aber auf jeden Fall einen Anspruch auf neue Matratzenkerne haben. mfg

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